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Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten

Im Zuge der Debatte um die neue Datenschutzverordnung, die 2018 endgültig in Kraft getreten ist, taucht ein Begriff immer wieder auf: Personenbezogene Daten. Wir haben alle einen ungefähren Begriff davon, was darunter zu verstehen ist. Personenbezogene Daten sind beispielsweise der Name eines Menschen, sein Wohnort und sein Alter. Allerdings werden beim Besuch einer Webseite noch wesentlich mehr Informationen über einen Nutzer erfasst.

Was sind personenbezogene Daten?

In dem § 3 Abs. 1 BDSGwird der Begriff der personenbezogenen Daten so definiert, dass es sich dabei um Angaben über „persönliche und sachliche Verhältnisse" handelt, die von einer „bestimmten" oder „bestimmbaren natürlichen Person" erfasst werden.

Bestimmte und bestimmbare Personen

Laut der Europäischen Datenschutzrichtlinie wird eine Person dann „bestimmbar", wenn eine Person auf direktem oder indirektem Wege (beispielsweise über eine Kennzahl oder eine IP-Adresse) identifiziert werden kann. Zu den darüber identifizierbaren Merkmalen einer Person gehören:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Körperliche Merkmale (Größe, Gewicht, Haarfarbe)
  • Beziehungsmerkmale (verheiratet, geschieden)
  • Konsumverhalten

Personenbezogen sind diese Daten nur dann, wenn sie sich auf eine natürliche Person beziehen und nicht beispielsweise auf einen Avatar in einem Computerspiel. Als identifiziert gilt eine natürliche Person immer dann, wenn Daten direkt mit ihr in Bezug gesetzt werden können. In diesem Fall ist beispielsweise die Aussage „Frau Meyer ist 32 und arbeitet bei der Deutschen Bahn" möglich.

Wann es sich nicht um personenbezogene Daten handelt

Werden Informationen über einen Nutzer im Internet nur anonymisiert übertragen, handelt es sich nicht um personenbezogene, sondern um anonymisierte Daten. Die Bezugsperson kann in diesem Falle über keinen Weg als natürliche Person identifiziert werden.

Pseudonomysiert ist eine Person dann, wenn sie nicht auf direktem Weg als natürliche Person identifiziert werden kann, mit dem entsprechenden Zusatzwissen bzw. mit einem „Schlüssel" aber schon.

Immer wieder gibt es Prozesse darüber, ob es sich bei einer Information um personenbezogene Daten handelt oder nicht. So entschied der Europäische Gerichtshof beispielsweise, dann Aufzeichnungen über Arbeitszeiten eines Mitarbeiters auch unter die personenbezogenen Daten fallen.


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