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Schufa: Die Rechte der Verbraucher werden weiter gestärkt

Für viele Verbraucher ist die Schufa ein rotes Tuch. Sie werden für Unternehmen zum gläsernen Kunden und müssen – ohne es selbst zu wissen – allein bei einer Onlinebestellung sprichwörtlich die Hosen runterlassen. Unternehmen können jederzeit eine Abfrage starten und die Zahlungsfähigkeit potenzieller Kunden prüfen. Und: Sie haben auch die Möglichkeit, für ihren Kunden einen negativen Eintrag zu generieren selbst in einer umstrittenen Rechtssituation,. Für jeden Verbraucher wird ein Score ermittelt, der darüber entscheidet, ob derjenige beispielsweise einen Mobilfunkvertrag abschließen kann der nicht. Doch wie dieser Score genau berechnet wird, wurde den Verbrauchern bislang verschwiegen.

Die Klage zur Offenlegung des Algorithmus

Vor drei Jahren hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Schufa den Verbrauchern lediglich die von ihm gespeicherten Daten anzeigen muss. Mit welcher Gewichtung diese Faktoren in die Score-Berechnung eingingen, durfte Geheimnis der Schufa bleiben. Aktuell hat dagegen eine Angestellte aus Hessen geklagt. Ihr Argument: Ihr wurde ein Leasingvertrag verweigert, weil sie laut Schufa für den Vertragspartner ein „erhöhtes Risiko" darstellt. Dies war für sie keineswegs nachvollziehbar und sie forderte die Offenlegung der Berechnungskriterien.

Die DSGVO fordert mehr Transparenz in den Schufa-Daten

Im Zuge der neuen Datenschutzverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 gilt, wurden die Karten neu gemischt. Jetzt sollen Verbraucher nicht nur Einsicht in ihre Daten bekommen, sondern auch eventuelle Fehler nachvollziehen können. Der Score ist eine Entscheidung der Schufa – der Verbraucher muss diese Entscheidung nachvollziehen können. Er muss die Chance bekommen, Fehler in der Berechnung aufdecken zu können, um wieder ohne Einschränkungen am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Gewichtet wird beispielsweise die Anzahl der Konten, die Höhe der Verbindlichkeiten und ob es ein Zweithandy gibt. Zu welchen Teilen diese Faktoren den Score beeinflussen, war bislang nicht transparent.

Man darf gespannt darauf sein, wie die Offenlegung dieser Daten erfolgt. Vermutlich wird nicht der komplexe Algorithmus preisgegeben. In jedem Falle soll der Verbraucher aber am Ende erkennen können, warum er schlecht bewertet wird. 

Personenbezogene Daten

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Kommentare 1

Nanett Born am Freitag, 01. Juni 2018 10:46

sehr interessant

sehr interessant :D
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