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Die Reform des Betreuungsgesetzes

Betreuuungsgesetz

Neue Regelung des Betreuungsgesetzes 

Knapp 30 Jahre gilt das momentane Betreuungsgesetz bereits. Nun wurde es reformiert. Jetzt soll es vor allem die Selbstbestimmung der Menschen schützen. Ab 01.01.2023 soll das geänderte Gesetz in Kraft treten. Allein in Deutschland brauchen ca. 1,3 Millionen Menschen eine rechtliche Betreuung. Das neue Betreuungsgesetz soll ihnen helfen. Damit können sie ihre Interessen besser einfordern.

Betroffene im Mittelpunkt 

Im neuen Betreuungsgesetz steht ab sofort der Mensch im Fokus. Der Betroffene wird bei allen Entscheidungen, die vor Gericht geregelt werden müssen, angehört. Der Betreuer soll nur als Stellvertreter fungieren, soweit dies nötig ist. Das Betreuungsgesetz stellt klar, dass die rechtliche Betreuung vor allem eine Hilfe bei der Durchführung eigener Angelegenheiten sein soll. Die betreuten Personen sollen besser informiert werden. Ihre Wünsche haben dabei Vorrang. So soll etwaiges Fehlverhalten des Betreuers schneller erkannt werden.

Mehr Rechte für ehrenamtliche Betreuer 

Viele Betroffene sind auf die Hilfe ehrenamtlicher Helfer angewiesen. Ihre Rechte stärkt das neue Betreuungsgesetz auch. Sie können sich in einem speziellen Verein für ehrenamtliche Betreuer über ihre Rechte informieren. Diese anerkannten Betreuungsvereine erhalten durch das Betreuungsgesetz öffentliche Gelder. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Betreuungsvereine ihre gesamten Aufgaben zuverlässig erledigen können.

Auch das Vormundschaftsrecht wird reformiert 

Auch hier gibt es eine überarbeitete Version. Und auch hier wird das Kind im Mittelpunkt stehen. Der Vormund soll nicht nur die Verantwortung für die finanzielle Situation übernehmen. Auch für das persönliche Wohl und die Erziehung soll der Vormund zu Rate gezogen werden. Im Regelfall gilt allerdings vor Gericht ab 2023 der Wunsch des Kindes.

Mehrarbeit für Gerichte durch das neue Betreuungsgesetz 

Durch das neue Betreuungs- und Vormundschaftsgesetz haben die Gerichte mehr Arbeit. Zukünftig sollen alle Betreuungen regelmäßig geprüft werden. Z.B. die, die gegen den Willen der betroffenen Person vorgenommen wurden. Und dass alle zwei Jahre. Es sollen sogar neue Beschwerdestellen für Betroffene eigerichtet werden.

Zusätzliche Kosten für Länder und Gemeinden 

Viele Betroffene verstehen die Amtssprache nicht. Deshalb machen sie oft ungewollt falsche Angaben. Die Behörden werden darum aufgefordert, die entsprechenden Formulare auf einfaches Deutsch umzuschreiben. Dadurch könnte man unnötige Verhandlungen verhindern. Allerdings sind viele Ämter davon noch weit entfernt.

An dieser Reform hat die Bundesregierung mehrere Jahre gearbeitet. Die UN-Behindertenkonvention wird nun zufrieden sein. Denn die Selbstbestimmung betroffener Personen wird jetzt so gut es geht verwirklicht.


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