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Chancengleichheit im Homeschooling

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Wer zahlt die Ausrüstung für Homeschooling? 

Seit vielen Wochen sind die meisten Schulen geschlossen, nur wenig Klassen werden zum Präsenzunterricht in die Schulgebäude gelassen.
Durch das Homeschooling werden in Familien oft viele Computer und Drucker gebraucht. Doch auch hier verstärkt die Pandemie die Bildungsschere. Nach einer Umfrage des NRWs haben zwar 60% der Gymnasiasten Endgeräte wie Laptops oder Tablets, aber bei den Haupt- und Realschülern liegt die Zahl unter 30%. Oft fehlen den Eltern die finanziellen Mittel, um jedem Kind einen Computer zur Verfügung zu stellen. In vielen Schulen ist es mittlerweile möglich, sich entsprechende Geräte auszuleihen, aber trotzdem reicht es nicht für jedes Kind.

Klage einer Familie beim Sozialgericht 

Im vergangenen Sommer beantragte eine Familie, die Arbeitslosengeld bezog, beim Jobcenter die Kosten für einen Computer mit Mouse, einem Drucker mit Patronen und einer Tastatur zu übernehmen. Ihre Tochter könnte ansonsten dem Onlineunterricht nicht mehr folgen. In diesem Haushalt gab es nur ein internetfähiges Smartphone. Diesen Antraglehnte das Jobcenter allerdings ab. Die Familie stellte daraufhin einen Antrag beim Sozialgericht. Auch dort wurde die Kostenübernahme abgelehnt.

Erst das Landessozialgericht Thüringen gab den Klägern Recht. Die Kläger hätten einen Anspruch auf die Kostenübernahme zu. Ansonsten sei die „Verwirklichung des Rechts des Kindes auf Bildung und Chancengleichheit" nicht einzuhalten. Durch die Schulschließung sei diese Anschaffung nötig geworden. Auch wenn die Schülerin die Schulaufgaben in gedruckter Form in der Schule abholen könnte, sei dies kein Erssatz für die Teilnahme am Online-Unterricht.

Gebrauchte Geräte zumutbar 

Allerdings ist es grundsätzlich zumutbar, gebrauchte Geräte zu verwenden. Es gibt keinen Anspruch auf eine bestmögliche Versorgung. Es müssen lediglich einfache und grundlegende Bedürfnisse befriedigt werden.



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