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Das neue Erbschaftssteuergesetz

Erbschaftssteuer 2021

Seit Beginn des Jahres 2021 ist das Erbschaftssteuergesetz erneut überarbeitet. Die Freibeträge für die Inhaber der Steuerklasse II sowie III wurden auf nunmehr 20.000 € angehoben. Allerdings beträgt der Steuersatz jetzt 30%. Auch bei dem Vererben von Immobilien gibt es wichtige Änderungen. Ob die neue Erbschaftssteuer für Sie Vor- oder Nachtteile hat, erfahren Sie am besten bei einem Rechtsanwalt.

Private Immobilien 

Wenn Sie bisher in Deutschland eine Immobilie geerbt haben, wurde diese oft zu Ihrem Gunsten steuerlich bewertet. Der tatsächliche Wert und der, der für die Erbschaftssteuer berechnet wurde, differierte oft stark. Nun gibt es nur noch den aktuell geltenden Verkehrswert, den ein Gutachter erstellen kann. Auch diese finden Sie bei uns.

Allerdings gibt es auch die Verschonungsregelungen. So wird die Kernfamilie des Erblassers steuerlich verschont, wenn sie selbst in der Immobilie wohnt. Dies gilt für Immobilien im In- und Ausland. Der Wert der Immobilie ist dabei unwichtig. Ehepartner haben nun einen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000€. Der Betrag für Kinder ist jedoch geringer. Erben mit der Steuerklasse I haben einen Hausratsfreibetrag höchstens 41.000€.

Damit das eintritt, müssen die Erben allerdings das Haus selbst bewohnt haben. Und sie können den Besitz dann erst verkaufen, wenn sie selbst 10 Jahre dort gelebt haben. Wollen sie die Immobilie früher veräußern, müssen sie die Steuer nachzahlen. 

Das Erben eines Unternehmens 

Hier sind die Erneuerungen der Erbschaftssteuer deutlich spürbar. Beim alten Gesetz wurde Betriebsvermögen wenig besteuert. Beim neuen Erbschaftssteuergesetz fallen viele Vergünstigungen weg. Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Wert des Unternehmens. Es gibt zwei Möglichkeiten, davon verschont zu bleiben. Allerdings braucht der Erbe dafür bestimmte Voraussetzungen. Bei der Regelverschonung unterliegen nur 15 % des Erbes der Steuerpflicht. Bei der individuellen Verschonung unter verschärften Bedingungen könnte der Erbe unter Umständen komplett von der Steuer befreit werden. Doch dies muss ein kompetenter Anwalt für Sie klären.

Fazit

Das neue Erbschaftssteuergesetz birgt viele kleine Änderungen. Diese sind für Laien auf Anhieb nicht einzuschätzen. Viele Erben freuen sich über ein geerbtes Vermögen oder über eine Immobilie. Doch ohne zu wissen, wieviel sie an Steuern zahlen müssen. Der Umfang des Erbschaftssteuergesetzes ist vielen Leuten nicht genug bekannt.

Bevor Sie ein Erbe antreten, ist es auf alle Fälle ratsam, einen kompetenten Anwalt und einen Steuerfachmann zu konsultieren. Diese helfen Ihnen mit Erfahrung weiter und beraten Sie zuverlässig.

Bei uns finden Sie den richtige Anwalt oder Gutachter, der Sie bei all Ihren Fragen kompetent unterstützt.

Die Reform des Betreuungsgesetzes
 

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