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Die neue StVO-Novelle – Teil 2: Der neue Bußgeldkatalog

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Seit dem 28. April 2020 gilt in der Strafverkehrsordnung der neue Bußgeldkatalog und damit neue Regeln, höhere Strafen und Bußgelder. Neben dem verstärkten Schutz für Radfahrer steht der Bußgeldkatalog im Mittelpunkt. Vor allem Raser, Parksünder und das Mißachten der Rettungsgasse führt zu höheren Strafen. Nicht selten muss man mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Der Bundesverkehrsminister rechnet damit, dass sich die Punkte in Flensburg bei unverändertem Fahrverhalten eventuell verdreifachen. 

Rettungsgasse 

Wer bisher keine Rettungsgasse gebildet oder die Rettungsgasse mißbraucht hat, riskierte auch bereits hohe Strafen. Seit 2017 muss bei Schrittgeschwindigkeit auf Autobahnen eine Rettungsgasse automatisch gebildet werden. Dadurch wird gewährleistet, dass Polizei- und Rettungsfahrzeuge zwischen dem äußersten linken und dem mittleren Fahrstreifen ungehindert fahren können. Dies gilt für jede Autobahn, egal, wie viele Fahrspuren sie hat. Außerdem muss der Standstreifen immer frei bleiben. Ab dem 28. April gilt der neue Bußgeldkatalog und damit haben sich die Strafen stark erhöht. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200€ und bekommt zwei Punkte in Flensburg. Wer selbst durch die Rettungsgasse fährt oder einem Einsatzfahrzeug nachfährt, riskiert neben 2 Punkten in Flensburg, 240€ Strafe auch ein Monat Fahrverbot.

Schwierig ist es innerhalb einer Baustelle. Aber auch hier sollte man versuchen, möglichst weit links bzw. rechts zu fahren. In Ausnahmefällen darf hier der Standstreifen befahren werden.

Es gibt auch keine Ausnahme für Motorräder. Diese dürfen weder die Rettungsgasse noch den Standstreifen befahren.

Auch im Ausland muss man oft eine Rettungsgasse bilden. In der Schweiz, in Slowenien, Ungarn und Tschechien gibt es vergleichbare Regeln. In Österreich sind sie sogar im Verkehrsgesetz verankert.

Der neue Bußgeldkatalog über Falschparken 

Auch Falschparken wird teurer. Ein Punkt und bis zu 100€ Bußgeld werden möglich. Wenn man an einer unübersichtlichen Stelle parkt, kostet dies nun 35 anstelle 15 €. In der Feuerwehrzufahrt steigt die Strafe von 35 auf 55€. Werden dann noch Rettungsfahrzeuge behindert, gibt es einen Punkt und das Bußgeld beträgt 100€.

Auf einem Behindertenparkplatz unzulässigerweise zu parken, kostet nun 55€. Das gilt auch auf Parkplätzen für E- bzw. Carsharing-Fahrzeuge. Ebenso teuer wird das Stehenbleiben in zweiter Reihe.

Geschwindigkeitsüberschreitung 

Der neue Bußgeldkatalog sieht auch wesentlich mehr Strafe für Raser vor. Bereits ab einer Tempoüberschreitung von 16 km/h inner- und außerorts bekommt man einen Punkt. Dazu wird das Bußgeld auf 70 € innerorts und 60 € außerorts erhöht.

Fährt man gleich mindestens 21 km/h im Ort zu schnell, so zahlt man 80 € und erhält 2 Punkte. Außerdem droht ein Monat Fahrverbot. Außerorts gelten diese Strafen ab 26 km/h zu schnellem Fahren.

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