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Die „Platform-to-Business Verordnung“

Platform-to-Business-Verordnung

 Im Sommer 2019 wurde von der EU eine Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten, auch „Platform-to-Business Verordnung" genannt, verabschiedet. Diese gilt mit ihren Regelungen seit dem 12. Juli 2020 europaweit unmittelbar.

Wen betrifft das? 

Betroffen sind Webseiten, die gewerblichen Nutzern die Möglichkeit geben Verbrauchern ihre Produkte zu präsentieren. Dies umfasst zum Beispiel klassische Handelsplattformen und App-Stores, aber auch soziale Netzwerke und Vergleichsportale. Entscheidend ist dabei das Zusammentreffen von gewerblichen und privaten Nutzern. Reine Business-to-Business- Webseiten oder Webseiten, die ausschließlich zwischen Privatpersonen vermitteln, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Entscheidend ist nicht, ob der Vertragsschluss online zustande kommt, sondern die Warenpräsentation. Es genügt, wenn die Verträge über verlinkte Webseiten oder offline geschlossen werden. Online-Zahlungsdienstleister und Werbedienste werden von der Verordnung nicht erfasst. Auch Webshops, die nur ihre eigenen Produkte vertreiben, sind nicht betroffen.

Betroffen sind alle Webseiten, die gewerblichen Nutzern die Möglichkeit geben Verbrauchern ihre Produkte zu präsentieren. Dies umfasst sowohl Suchmaschinen als auch klassische Handelsplattformen und App-Stores, bis hin zu sozialen Netzwerken und Vergleichsportalen. Entscheidend ist dabei das Zusammentreffen von gewerblichen und privaten Nutzern. Webseiten die ausschließlich Business-to-Business oder nur zwischen Privatpersonen (Peer-to-Peer) vermitteln sind von dieser Regelung nicht betroffen. Entscheidend ist nicht, ob der Vertragsschluss online zustande gekommen ist, sondern die Warenpräsentation. Es genügt, wenn die Verträge über verlinkte Webseiten oder offline geschlossen werden. Online-Zahlungsdienstleister und Werbedienste werden von der Verordnung nicht erfasst. Auch Webshops, die nur ihre eigenen Produkte vertreiben, sind nicht betroffen.

Was wird geregelt? 

Die Richtlinie regelt das Verhältnis zwischen den Anbietern der Onlinevermittlung und den gewerblichen Nutzern. Die Plattformen werden verpflichtet ihre AGB verständlich abzufassen und diese den gewerblichen Nutzern bereits vor Vertragsschluss, sowie während der kompletten Geschäftsbeziehung leicht zugänglich zu machen. Es müssen Informationen bereitgestellt werden, wann Händler-Accounts gesperrt oder eingeschränkt werden können. Dabei müssen auch die Beschränkungen, die die Plattformen in Bezug auf andere Vertriebswege aufstellen, deutlich gemacht werden. Weiterhin müssen die Nutzer darauf hingewiesen werden, wie sich die AGB auf ihr verwendetes geistiges Eigentum auswirken.

 Welche Informationspflichten gibt es noch

 Die Plattformen müssen offenlegen nach welchen Parametern ihre Rankings erstellt werden und welche eigenen Unternehmen und Produkte bevorzugt werden. Dabei ist auch offenzulegen inwieweit Provisionen und Zahlungen auf das Ranking Einfluss nehmen können. Zudem muss über AGB-Änderungen rechtzeitig, im Normalfall mit einer Frist von 15 Tagen, informiert werden. Bei einer geplanten Änderung der AGB muss darüber auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden. Eine Bereitstellung auf einer Webseite genügt dieser Anforderung nicht. Ob eine E-Mail genügt regelt die Verordnung nicht explizit, entspricht durch die Möglichkeit sie zu speichern jedoch der geforderten Dauerhaftigkeit. Den Nutzern wird im Fall einer AGB-Änderung ein Kündigungsrecht eingeräumt.

Gibt es weitere Pflichten für die Plattformbetreiber? 

Die Plattformen werden verpflichtet ein kostenfreies Beschwerdesystem einzurichten. Dies soll in Verbindung mit den vermehrten Informationspflichten die außergerichtliche Streitbeilegung verbessern und die Gerichte entlasten. Zudem müssen die Plattformen zwei Mediatoren angeben, zu einem Mediationsverfahren an sich werden sie jedoch nicht verpflichtet. Ausnahmen gelten für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern einem Jahresumsatz unter 10 Millionen.

Weiterführende Infos unter https://www.kanzlei-loos.de/blog/rechtsprechung/neue-eu-verordnung-soll-online-handel-transparenter-und-rechtssicherer-machen/
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