Ich heiße Karsten Beinhorn. Seit 1998 bin ich Rechtsanwalt; bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht und habe mich auf Kündigungsschutz spezialisiert.
Mein Leistungsspektrum umfasst alle Tätigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einschließlich der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Gern begleite ich Sie rechtlich, wenn Veränderungen in Ihrem Erwerbsleben bevorstehen. Kündigung, Aufhebungsvertrag oder vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sind nur die häufigsten Anlässe, um sich rechtlichen Rat zu suchen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht umfasst mein Leistungsspektrum alle Tätigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einschließlich der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Ich vertrete Arbeitnehmer und leitende Angestellte bundesweit in Kündigungsschutzverfahren vor allen Arbeitsgerichten, allen Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht. Mein Anspruch ist dabei die bestmöglichen Ergebnisse im Kündigungsschutzverfahren zu erzielen.
Das Klageziel einer Kündigungsschutzklage ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Viele Arbeitnehmer wünschen jedoch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ich berate Sie zu Ihren Möglichkeiten, damit Sie für sich eine gute Entscheidung treffen können und wir legen gemeinsam eine Strategie für Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz oder die Aushandlung einer hohen Abfindung fest.
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung im Kündigungsschutzprozess. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird ist Verhandlungssache. Als Abfindungsverhandler sehe ich meine Aufgabe darin für meinen Mandanten möglichst hohe Abfindungen zu vereinbaren.
Haben Sie den Eindruck, es stünde eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber bevor oder haben Sie gar bereits eine Kündigung erhalten, rufen Sie mich an. Eine Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage erhalten Sie von mir kostenlos. Oder senden Sie mir Ihre unverbindliche Anfrage.
Bitte beachten Sie DRINGEND, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung bei dem Arbeitsgericht zu erheben ist. Verlieren Sie keine Zeit!
Verwantwortliche gem. Telemediengesetz:
Rechtsanwalt Karsten Beinhorn
Hospitalstraße 35
37073 Göttingen
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Tel. 0551 – 61182
Fax 0551 – 5053616
Rechtsanwalt Beinhorn ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in Deutschland verliehen.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Bruchtorwall 12
38 100 Braunschweig
Tel.: 0531 – 123 35 – 0
Fax: 0531 – 123 35 – 66
info@rak-braunschweig
Berufsrechtliche Regelungen
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln für Rechtsanwälte der EG (CCBE)
Die einzelnen Gesetzestexte sind u. a. auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.
https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/
Berufshaftpflichtversicherung:
Gothaer Allgemeine Versicherung
Gothaer Allee 1
50969 Köln
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Allgemeine Belehrungen gem. der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung für Rechtsanwälte
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Braunschweig (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 LV.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der SchlichtungssteIle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de). E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.