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Ich vertrete Sie engagiert, kompetent und diskret in meinen Schwerpunktbereichen Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht. 

Willkommen bei der Anwaltskanzlei Ingo Filippi

Ich übernehme Ihre Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen. Das Ziel ist, ein möglichst positives Ergebnis für Sie zu erzielen. Dabei lege ich besonderen Wert darauf, dass Ihre Belange von Staatsanwaltschaft und Gericht berücksichtigt werden.  

Sollten Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sein, setze ich Ihre Opferrechte im Wege der Nebenklage und der Zeugenbeistandschaft durch. Ich stelle die notwendigen Anträge für Sie, begleite Sie zu den Gerichtsterminen und schirme Sie gegen unangemessene Fragen der Verteidiger ab.

Im zivilrechtlichen Bereich verhandle ich zunächst mit der Gegenseite um eine vernünftige außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, klage ich Ihre Ansprüche vor Gericht ein und weise unberechtigte Forderungen zurück. Ich betreibe die Zwangsvollstreckung für Sie um Ihre Ansprüche zu sichern und durchzusetzen.

Im Falle eines Verkehrsunfalls sorge ich dafür, dass Ihr Schaden schnell und vollständig von der gegnerischen Versicherung reguliert wird.

Ich biete Rechtsberatung in deutscher und in rumänischer Sprache.

In unserer Bürogemeinschaft sind nun drei weitere Rechtsanwälte tätig. Zusammen finden wir für annähernd jedes juristische Problem eine vernünftige Lösung.

Bitte vereibaren Sie einen Termin um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Rechtsgebiete

Die Mehrzahl meiner Mandate betreffen zwei der insgesamt vier Bereiche der deutschen Rechtsordnung: Das Strafrecht und das Zivilrecht. (Die beiden anderen Bereiche sind das Verfassungsrecht und das Öffentliche Recht)

Sehr vereinfacht gesagt, handelt es sich bei dem Strafrecht um Gesetze, welche bestimmte Verhaltensweisen verbieten und mit Strafe bedrohen. Verstößt ein Bürger gegen eines dieser Verbote geht der Staat in Gestalt der Staatsanwaltschaft direkt gegen ihn vor. In diesem Bereich verteidige ich meine Mandanten gegen die Staatsmacht und setze die Rechte der Opfer durch.

Im Bereich des Zivilrechts regeln die Gesetze die Beziehungen zwischen privaten Parteien; d.h. zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Im Streitfall nimmt der Staat eine neutrale Position ein und entscheidet dann, wenn die Parteien sich nicht einigen können. Entsprechend der Vielfalt der Beziehungen zwischen den Bürgern ist dieses Rechtgebiet in zahlreiche Teilbereiche gegliedert. Davon beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Familienrecht, dem Mietrecht und dem Schuldrecht.

Ein weiterer meiner Interessenschwerpunkte ist das Verkehrsrecht. Es betrifft sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr betreffen das Strafrecht während Schäden im Straßenverkehr das Zivilrecht betreffen.

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