Von Vokado.com auf Donnerstag, 30. April 2020
Kategorie: Allgemein

Die Corona-Krise – eine Herausforderung auch für Rechtsanwälte und Gerichte

Natürlich beschäftigt die Corona-Krise auch alle Juristen. Sowohl bei Gericht als auch 
in den Kanzleien hat sich das berufliche Leben komplett geändert.
Viele der Rechtsanwälte sind ins Home-Office gewechselt. Auch Zivilprozesse werden verschoben.
Nur noch wichtige Strafprozesse haben Vorrang.

Doch das Von-Zuhause-Arbeiten hat auch Nachteile. Zum einen fällt einem
die Decke auf den Kopf und es fehlt der direkte Kontakt zu den Klienten und Kollegen. Außerdem fällt vielen die Trennung von Arbeit und Privatleben schwer.
Sie müssen oft auch noch Kinder nebenbei betreuen. Viele kommen dann erst abends
zu konzentriertem Arbeiten.

Um gesundheitliche Risiken zu minimieren, greift man wieder zum Telefon oder 
schickt Emails und Briefe. 

Beides ersetzt aber eine persönliche Auseinandersetzung nur bedingt.


Situation bei Gericht - Zivilverfahren 

Auch bei Gericht stellt man sich auf die neue Herausforderung ein. Man versucht, bei den Verhandlungen so wenig wie möglich Prozessteilnehmer einzubestellen. Allerdings ist im Zivilverfahren das Mündlichkeitsprinzip verankert. So müssen auf alle Fälle die Rechtsanwälte im Gerichtssaal erscheinen. Selbst dann, wenn nur Anträge aus den Verfahren gestellt werden.

Die Versuche, ein schriftliches Verfahren zu ermöglichen nach § 128 Abs. 2 ZPO, sind bis jetzt gescheitert.

Eine andere Möglichkeit wäre eine Videokonferenz. Diese ist durch den Paragraphen 128a ZPO erlaubt. Hier fehlen in vielen Gerichten allerdings die komplexen technischen Voraussetzungen. Dabei wäre es heutzutage möglich. Und während der Corona-Krise auch sinnvoll. Über Cloud-Services oder Videoübertragungen in Verbindung mit Tablets, Handys oder Laptops. Dann könnten sich alle Beteiligten von ihrem normalen Arbeitsplatz in die Verhandlungen einklinken. Natürlich darf der Datenschutz auch hier nicht außer Acht gelassen werden.

Bei Videokonferenzen sind nur Richter im Gerichtssaal anwesend. Rechtsanwälte und ihre Mandanten schalten sich von den Kanzleien oder von zuhause aus zu. Zuschauer können aber virtuell nicht teilnehmen.

Bei Scheidungen wäre dies auch möglich. Dann könnten beide Parteien nur noch eine handschriftliche Erklärung einreichen, dass sie geschieden werden wollen. Sie müssten dann noch eine Kopie ihres Lichtbildausweises einreichen und sich damit einverstanden erklären, dass eine Entscheidung im schriftlichen Verkehr geschieht.

Strafverfahren in der Corona-Krise 

Strafverfahren ziehen sich immer über mehrere Hauptverhandlungen. Hierbei sind oft eine Vielzahl von Prozessbeteiligten anwesend. Daher ist hier das Ansteckungsrisiko sehr hoch.

Oft sind die Hauptverhandlungen mit den Leitlinien der Bundesregierung bzw. den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes nicht vereinbar. Dies führt dazu, dass im Moment nahezu alle Hauptverhandlungstermine verschoben werden müssen. Die Verfahren sind dadurch unterbrochen. Der jeweilige Richter muss dann entscheiden ob und welche Termine verschoben werden müssen.

Bestehende Gesetze helfen im Moment nicht weiter. Erst nach Ende der Corona-Krise kann entschieden werden, welche Verhandlungen neu angesetzt oder nur unterbrochen werden.

Verwandte Beiträge

Kommentare hinterlassen